Präventionskonzept

der Erzbischöflichen Franz von Assisi Schulen Freilassing

 

zur Prävention von sexualisierter Gewalt/ sexuellem

Missbrauch an Kindern und Jugendlichen

Amtsblatt Missbrauch (PDF-Datei)

 

1. Konzept zur Prävention sexualisierter Gewalt

1.1 Überblick

In der Rahmenordnung der Deutschen Bischofskonferenz vom 23. September 2010, S. 1 ist folgendes zu lesen:

 „Prävention von sexuellem Missbrauch ist integraler Bestandteil der kirchlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Als Grundprinzip pädagogischen Handelns trägt Prävention dazu bei, dass Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen, glaubens- und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten gestärkt werden.“

Diese Intention wollen auch die Schulleitung, wir, das Lehrerkollegium und alle Angestellten der Erzbischöflichen Fachoberschule Franz von Assisi, in unseren Arbeitsalltag aufnehmen und beständig daran arbeiten.

Dem gesamten Leben und Arbeiten in unserer Einrichtung liegt die Überzeugung zugrunde, dass jedem Menschen als Geschöpf und Ebenbild Gottes eine unantastbare Würde zu Eigen ist. Im alltäglichen Umgang und Miteinander innerhalb unserer Schule muss diese Achtung vor der unveräußerlichen Würde jedes einzelnen Menschen erkennbar und auch subjektiv erfahrbar sein. Gegenseitige Wertschätzung und Respekt äußern sich in einem höflichen und freundlichen Umgangsstil in allen Beziehungskonstellationen.

Eine christliche Erziehung ist ohne persönliche Nähe und ohne Liebe nicht denkbar, deshalb legt unsere Einrichtung besonderen Wert auf einen wertschätzenden und verantwortungsvollen Umgang mit dem eigenen Körper und dem Körper anderer Menschen. In den alltäglichen Beziehungen können deshalb Berührungen nicht tabuisiert werden. Die Bedürfnisse von Mädchen und Jungen nach Nähe oder auch Distanz sind je nach Persönlichkeit und Situation sehr unterschiedlich. Zur pädagogischen Professionalität und Verantwortung gehört es, ein feines Gespür für Grenzen zu entwickeln, Grenzen einzuhalten und dem Gegenüber ein Höchstmaß an Respekt entgegenzubringen.

Bevor erläutert wird, welche Präventionsmaßnahmen in unserer Einrichtung im Einzelnen getätigt werden, möchten wir noch allgemeine Aspekte zu dem Thema anführen.

Von Sexualisierter Gewalt sprechen wir, wenn grobe Grenzverletzungen im zwischenmenschlichen Bereich begangen wurden. Zwischen Lehrkraft und SchülerInnen darf diese Grenze niemals überschritten werden. Aber wie viel Nähe darf sein und wie viel Distanz muss gewahrt bleiben? Dies ist schwierig, da jeder eine andere Grenze zieht bzw. wahrnimmt, diese also sehr subjektiv ist. Ein Beispiel wäre, wenn ein recht offener Lehrer eine Schülerin in den Arm nimmt, da diese gerade besonders traurig ist. Hier kann von der Schülerin schon eine Grenzverletzung wahrgenommen werden, auch wenn in diesem Fall durchaus nicht von Gewalt gesprochen werden kann. Das Thema Nähe und Distanz ist also sehr sensibel zu behandeln. Hilfreich wäre es z.B. in dem geschilderten Fall, dass die Schülerin sich öffnet und die Grenzverletzung anspricht, so dass der Lehrer sich in Zukunft dementsprechend verhalten kann – Thema Offenheit. Öffnet sich die Schülerin nicht, der Lehrer bemerkt jedoch seine Grenzverletzung (Sensibilität), sollte er dies auch ansprechen und bestenfalls eine/n KollegIn zum klärenden Gespräch dazu bitten.

Für unsere Vorgehensweise ist hieraus zu folgern, dass wir als Präventionsmaßnahme schon bei dem Thema Nähe und Distanz ansetzen und hier sowohl die SchülerInnen als auch die Lehrkräfte schulen wollen, z.B. Nein-Sagen lernen, Körperwahrnehmung schulen, Selbstbewusstsein stärken etc. Der Aspekt der Offenheit wird in unserer Schule schon seit Jahren gelebt, da nicht nur die Institutionen wie z.B. Beratungs- und Verbindungslehrer eingerichtet sind, sondern die Lehrkräfte und auch das Rektorat sich für die Schüler in problematischen Situationen viel Zeit nehmen.

 

1.2. Verhaltenskodex an unserer Schule

Alle Lehrkräfte und weitere Angestellte unserer Schule verpflichten sich im Rahmen der Präventionsmaßnahmen zu folgenden Verhaltensregeln unseren SchülerInnen gegenüber:

Einzelgespräche, die zwischen Lehrkraft und SchülerIn  stattfinden – im besonderen Fall zwischen  Lehrer und Schülerin – sollten möglichst nicht in einem geschlossenen Raum stattfinden (Idee: zentrales Zimmer, falls möglich offene Tür). Falls möglich, ist es sinnvoll einen Kollegen/ eine Kollegin zu dem Gespräch dazu zu bitten (nach Einverständniserklärung des Schülers bzw. der Schülerin) bzw. diesen über das stattfindende Gespräch zu informieren.

Nacharbeiten und auch Nachschriften finden schon seit einiger Zeit im Pool statt, d.h. mehrere SchülerInnen befinden sich mit der Lehrkraft in einem Raum in der dafür vorgesehenen Zeit.

Bei Klassenfahrten wird versucht, die beiden Begleitpersonen durch eine weibliche und eine männliche Lehrkraft zu besetzen.

Bei der Kleiderordnung werden die Lehrkräfte angehalten, sich als Vorbilder den SchülerInnen gegenüber zu präsentieren und auch SchülerInnen auf deren eventuell nicht angemessene Bekleidung hinzuweisen.

 

1.3. Vorgehen bei Verdacht eines Falles von sexualisierter Gewalt

Verdacht gegen in der Schule tätige Personen

Wenn eine Lehrkraft Kenntnis von einem Fall sexualisierter Gewalt, welche sich an unserer Schule durch eine Lehrkraft oder Angestellten zugetragen hat, erfährt, kann der-/diejenige eine der Präventionsbeauftragten um Hilfe bitten, es muss aber in jedem Falle unverzüglich der Schulleitung berichtet werden. Das weitere Vorgehen wird anschließend mit der Schulleitung besprochen. Es findet sich unter anderem eine Liste in diesem Skript (siehe 3. ), auf der wichtige Ansprechpartner für Notfälle stehen (welche auch für andere Notlagen Gültigkeit hat).

Verdacht gegen außerhalb der Schule tätige Personen Grundprinzipien:

-        Jeder Fall ist ernst zu nehmen.

-        Keine Selbstrecherchen im Umfeld des Kindes vornehmen.

-        Festlegen eines Ansprechpartners/Vertrauensperson für das Kind bzw. den Jugendlichen.

-        Das Kind über Kindeswohl und Geheimnisträgerschaft informieren.

Lehrkräfte müssen in den Gesprächen mit dem Kind eindeutig zum Ausdruck bringen, dass sie nur eingeschränkt Geheimnisträger sind und andere Stellen informieren müssen, wenn eine Kindeswohlgefährdung vermutet wird. Falls das Kind dann nicht reden möchte, sollten ihm Angebote benannt werden, wo es anonyme Beratung außerhalb der Schule erfahren kann.

Gespräch mit dem Kind/Jugendlichen:

-        Ruhe bewahren und Sicherheit ausstrahlen.

-        Zuhören und nicht deuten.

-        Es sollte beim Gespräch darauf geachtet werden, suggestive Fragen zu vermeiden.

Zur Stärkung der Beweiskraft der Aussage sollten möglichst offene Fragen gestellt werden.  Dazu zählt auch eine frühestmögliche Dokumentation des Gesprächs und aller anderen Vorgänge.

Handlungsschritte:

-        Schulleitung informieren.

-        Versorgung und Beweissicherung bei körperlicher Verletzung abklären.

-        Beratungsmöglichkeit zur Klärung der Risikoabschätzung nutzen.

-        Weitere Vorgehensweisen beschließen und dokumentieren.

Jede Lehrkraft ist aufgrund ihrer Fürsorgepflicht dazu verpflichtet mögliche Verletzungen abklären zu lassen. Unter Umständen sollte die Beweissicherung durch die Gerichtsmedizin erfolgen. Die Überprüfung ist hier kostenlos. Zur Klärung der tatsächlichen Risikoeinschätzung empfehlen wir, im Team Lehrerin/Lehrer, Vorgesetzte abzuklären, ob ggf. über Beratungsstellen (Jugendamt, Erziehungsberatung, Jugendschutzstellen) eine anonyme Fachberatung einzuholen ist. Wenn deutlich wird, dass zur Abschätzung der Kindeswohlgefährdung eine Offenlegung der Personalien notwendig wird, muss in jedem Fall die nächsthöhere Hierarchieebene einbezogen werden, d.h. die Schulaufsicht. Nur diese kann die gemäß § 37 Abs. 2 BeamtStG erforderliche Aussagegenehmigung erteilen!

Umgang mit Informationen:

-        Das Kollegium ist nach Abstimmung mit der Dienst- und Fachaufsicht zu informieren.

-        Das nichtlehrende Personal an der Schule - von Hausmeister bis zur Fachkraft der Ganztagsschulen zählt zur Öffentlichkeit - und darf nur in Abstimmung mit der Schulleitung informiert werden.

-        Die Presseöffentlichkeit darf ausschließlich durch die Schulaufsicht informiert werden.

-        Die Schulleitung sollte auf ihre Verschwiegenheitspflicht verweisen, die ihr untersagt, dienstliche Angelegenheiten der Öffentlichkeit bekannt zu machen.

 

1.4. Welche Präventionsmaßnahmen führt unsere Schule im Einzelnen durch?

Im Allgemeinen hat die Schule …

-        ein Konzept zur Prävention sexualisierter Gewalt erstellt und Präventionsbeauftragte ernannt,

-        ein Umfeld der Offenheit und Gesprächsbereitschaft geschaffen,

-        ein Schulforum zur Zusammenarbeit aller Mitglieder der Schulgemeinschaft ins Leben gerufen.

 

Folgende Projekte und Maßnahmen sind derzeit an unserer Schule institutionalisiert:

-        drei zur Krisen- und Resilienzpädagogik ausgebildete Lehrkräfte

-        Gemeinschaftstage und Studienfahrten zur Förderung und Stärkung der Klassengemeinschaft

-        Aktive Mitgestaltung der Gottesdienste durch die Schülerinnen und Schüler

-        Projektarbeit zur Stärkung des Teamgedankens und der sozialen Kompetenzen

-        Klassenübergreifende Zusammenarbeit an einem Sozialprojekt zur Unterstützung der Projekte der Schulgründerinnen (Franziskanerinnen Au am Inn) in Brasilien

-        Pausenverkauf für soziale Zwecke

-        Programme zur Stärkung der Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler

-        Klassensprecherseminare mit Diskussionsrunden

-        Regelmäßige Besprechungen zwischen der Schulleitung und der SMV

 

Zusammenarbeit mit externen Partnern:

Auswahl:

-        Veranstaltungen für Präventionsbeauftragte beim Büro für Jugend, Familie und Soziales im Landratsamt Berchtesgadener Land durch das Büro für Jugend, Familie und Soziales

-        Vorträge über die Netzwerkarbeit zum Thema Prävention durch das Büro für Jugend, Familie und Soziales

-        Zusammenarbeit mit der Psychologischen Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche der Caritas Berchtesgadener Land

-        Vorträge zur Aufklärung über psychische Erkrankungen (Basta Projekt =Bayrische anti Stigma Kampagne) von der Caritas Traunstein (in Kooperation mit dem Bündnis für psychisch erkrankte Menschen)

-        Vorträge über die Themenfelder Integration, Inklusion und Separation durch die Lebenshilfe BGL

-        Vorträge zu den Themen kindliche Entwicklung, (Cyber)Mobbing, sinnvolle Freizeitgestaltung beim „Elterntreff“ in Zusammenarbeit mit dem Katholischen Bildungswerk Berchtesgadener Land

-        Erste-Hilfe-Kurse in Zusammenarbeit mit dem Roten Kreuz

-        Gesprächsforum „Über Bibel, Gott und die Welt“ für Eltern und Kinder am Abend mit Pfarrern umliegender Pfarreien

-        Medienkompetenztraining Medien Mobil mit dem Kreisjugendring BGL

-        Besuch des AWO Seniorenzentrums in Freilassing

-        Unterstützung der Pidinger Werkstätten beim jährlich stattfindenen Sportfest

-        Unterstützung und aktive Teilnahme beim Verein Partnerschaft für Demokratie Freilassing

-        Fair Trade Workshops mit dem Verein Spielwerk Eins

 

2. Regeln zur Selbstbestimmung

Die folgenden Regeln zur Selbstbestimmung können Schülerinnen und Schüler dabei unterstützen, beginnende Grenzverletzungen frühzeitig wahrzunehmen, der inneren Stimme zu vertrauen und schnelle Möglichkeiten des Schutzes zu ergreifen.

-        Stelle deinen Schutz und deine Sicherheit an die erste Stelle, wenn jemand deine Gefühle und deinen Körper nicht achten oder verletzen will.

-        Dein Körper gehört dir! Du bestimmst, wer ihm nahe kommen und anfassen darf!

-        Wenn dich jemand bedrängt und unangenehm berührt, überlege nicht, was diese Person von dir will. Überlege, was du willst!

-        Vertraue deinem Gefühl! Wenn sich Berührungen unangenehm und komisch anfühlen und du Angst und Unsicherheit spürst, dann traue diesem Gefühl.

-        Du darfst Nein sagen, unfreundlich sein, weglaufen, herumschreien, treten. Alles ist erlaubt.

-        Wenn du Nein sagst, dann meine auch Nein! Lache nicht, wenn du innerlich voll Ärger und Angst bist. Zeige, was du fühlst und willst.

-        Sprich mit deinen Freundinnen und Freunden, deiner Lehrerin oder Lehrer, denen du vertraust, darüber. Überlege, wer dir helfen kann. Du kannst dich auch an eine Beratungsstelle wenden.

-        Du kannst unter der Rufnummer 0800 111 0 333 kostenlos und anonym mit einer  Beraterin oder einem Berater sprechen. Die Telefone sind von montags bis freitags von 15 bis 19 Uhr besetzt.

(nach Schaffrin, Irmgard: Auf den Spuren starker Mädchen, Zartbitter e.V., 1993)

 

 

3. Beratungsstellen

3.1.  Beratungsstellen für Notfälle an der Schule

Dr. Jochen Gollhammer (Schulleiter- Fachoberschule): 08654 7737 201

Ulrich Anneser (Schulleiter- Mädchenrealschule): 08654 7737 113

Benedikt Haintze (Beratungslehrkraft): 08654 7737 122

Jens Emmert (Verbindungslehrkraft): 08654 7737 0

Maria Theresia Kalkhofer (Präventionsbeauftragte): 08654 7737 0

Eva Hammerschmid (Inklusionsbeauftragte): 08654 7737 0

Hartwig Kaufmann (Resilienzpädagoge): 08654 7737 0

Lehrerkollegium: 08654 7737 0

 

3.2. Erzdiözese München und Freising

Unabhängige Ansprechpersonen für die Prüfung von Verdachtsfällen:

Diplompsychologin Kirstin Dawin

St.-Emmeram-Weg 39

85774 Unterföhring

Telefon: 089 / 20 04 17 63

E-Mail: KDawin(at)missbrauchsbeauftragte-muc.de

 

Dr. jur. Martin Miebach

Pacellistraße 4

80333 München

Telefon: 0174 / 300 26 47

E-Mail: MMiebach(at)missbrauchsbeauftragte-muc.de

 

3.3. Beratungsstellen für Notfälle in der Region

Jugendamt Freilassing: 08651 773 424

Polizei Freilassing: 08654 4618 0

Caritas Bad Reichenhall: 08651 76266 0 (E-Mail: eb-reichenhall(at)caritasmuenchen.de)

 

3.4. Beratungsstellen für Notfälle national

Hotline für Opfer sexualisierter Gewalt:   

Tel.: 0800 120 1000

 

Staatliche Schulpsychologin:

Frau Rebekka Hub, OStRin

Tel.: 089 9829551 10/11 (Sekretariat)

E-Mail: r.hub(at)sbost.de

 

SOS-Beratungs- und Familienzentrum:

St. Michael-Str. 7, 81673 München

Tel.: 089 – 436908-0

E-Mail: bz-muenchen(at)sos-kinderdorf.de 

 

Frauennotruf München:         

Beratungsstelle & Krisentelefon bei Gewalt

Tel.: 089 – 763737

E-Mail: info(at)frauennotruf-muenchen.de

 

N.I.N.A. Nationale Infoline zu sexueller Gewalt an Mädchen

Tel.: 01805 – 123465

E-Mail: mail(at)nina-info.de  

 

IMMA e.V. Beratungsstelle für Mädchen und junge Frauen

Tel.: 089 – 2607531

E-Mail: beratungsstelle(at)imma.de  

 

Kinderschutzportal –  Kontakt- und Informationsstelle zur schulischen Prävention von

sexueller Gewalt

www.schulische-praevention.de

 

„Trau dich“ Internetplattform für Kinder der GZgA

www.trau-dich.de

 

Literaturliste

-        Die deutschen Bischöfe (25.10.2011): "Prävention von sexualisierter Gewalt an Kindern,   Jugendlichen und jungen Erwachsenen", Handreichung für katholische Schulen und Einrichtungen, Nr. 32. Bonn.

-        Prof. Dr. J. Münder, Prof. Dr. B. Kavemann (2010): "Sexuelle Übergriffe in der Schule", Petze Institut für Gewaltprävention (Hg.). Kiel.

-        Renate Volbert (2005): "Gibt es Verhaltensindikatoren für sexuellen Missbrauch?". In: korasion Nr 3, Arbeitsgemeinschaft Kinder und Jugendgynäkologie. Berlin.

-        Dr. Heinz Kindler (2011): "Missbrauch verhindern". In: DJI Impulse. Deutsches Jugendinstitut. München.

-        Marget Dörr (2010): "Nähe und Distanz. Zum grenzwahrenden Umgang mit Kindern in pädagogischen Arbeitsfeldern". In: Sexueller Missbrauch, BZgA Forum (Hg.).Köln.

-        Irmgard Schaffrin (1993): "Auf den Spuren starker Mädchen". Zartbitter e.V.

-        "Prävention von sexualisierter Gewalt", engagement - Zeitschrift für Erziehung und Schule, Heft1/2011, Aschendorff

-        Günther Gugel (2010): "Handbuch Gewaltprävention II. Für die Sekundarstufen und die Arbeit Jugendlichen."Institut für Friedenspädagogik Tübingen e.V.

-        Institut für Friedenspädagogik Tübingen e.V. (2005): „Konflikt Geschichten“ (Bilderbox).

-        Internetseiten:

-        Anlaufstelle (erzbistum-muenchen.de)

-        www.hilfe-missbrauch.de/bistum-trier     

-        www.erzbistum-muenchen.de

-        www.praevention-bildung.dbk.de

-        www.zartbitter.de

-        www.petze-kiel.de